Ihr freiwilliges soziales Jahr
beim Club 68 Assistenzdienste
Sie haben sich entschlossen, in Ihrem Freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) mit Menschen mit Behinderung zu arbeiten? Sie möchten Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln und Ihre Eignung für einen sozialen Beruf erkunden? Bewerben Sie sich bei dem Club 68 Assistendienste – Sie sind herzlich willkommen, Ihr FSJ bei uns zu leisten. Geeignet für eine Arbeit bei uns sind Sie, wenn Sie die Offenheit, die Unbefangenheit und das Interesse mitbringen, auf Menschen mit meist schwerster Behinderung zuzugehen.
Ihre Aufgaben
Sie werden als Assistent:in bei körperlich schwerstbehinderten Menschen eingesetzt. Die Assistenz-Tätigkeit soll es unseren Klientinnen und Klienten ermöglichen, ein weitgehend unabhängiges und eigenverantwortliches Leben in der eigenen häuslichen Umgebung zu führen.
Sie übernehmen die Funktion einer “helfenden Hand” und unterstützen den Menschen, den Sie betreuen, in allen Lebenslagen und in allen Bereichen, die er körperlich nicht oder nicht völlig selbständig bewältigen kann. Das Anspruchsvolle an dieser Tätigkeit ist es, sich über einen Zeitraum von 6–12 Stunden am Tag auf einen Menschen einzulassen, seine Wünsche und Vorstellungen zu akzeptieren und ihn dabei zu unterstützen, diese umzusetzen.
Was ist ein freiwilliges Jahr?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Möglichkeit, in sozialen Einrichtungen zu arbeiten, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und wichtige Qualifikationen für den späteren Lebensweg zu erwerben. Das FSJ beginnt meist im August oder im September und dauert in der Regel 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, eine Verlängerung auf 18 Monate ist jedoch möglich.
Der Vertrag
Um beim Club 68 Assistenzdienste ein freiwilliges Jahr leisten zu können wird zwischen Ihnen, dem Freiwilligen und uns, als Beschäftigungsstelle sowie dem Internationalen Jugend
Gemeinschaftsdienst (IJGD) bzw. dem BUNDESAMT, als Träger, ein
Vertrag geschlossen.
Der Träger
Der Träger des freiwilligen Jahres stellt die pädagogische Begleitung
während Ihres FSJ sicher. Diese umfasst die individuelle Betreuung
der Freiwilligen und die Durchführung von insgesamt 25
Seminartagen innerhalb von zwölf Monaten.
Die individuelle Betreuung der Freiwilligen erfolgt bereits im Vorfeld durch ausführliche Information und Beratung bei der Entscheidung während des Bewerbungsverfahrens. Während des Einsatzes sind jederzeit Beratungen möglich, außerdem gibt es während des Einsatzstellenbesuches und auf den Seminaren die Möglichkeit zu Einzelgesprächen.
Die Seminare
Die Bildungsarbeit in Form von Seminaren ist unabdingbarer Bestandteil des Konzeptes. Das Gesetz schreibt 25 Seminartage vor. Diese werden in meist 5-tägigen Blöcken in festen, zum Teil internationalen Gruppen organisiert und durchführt.
Die Verbindung der praktischen Erfahrungen der Freiwilligen in ihren Einsatzstellen und deren Reflexion in der Seminargruppe erleichtert den Jugendlichen die Bewältigung ihres Arbeitsalltages: Weiterhin wird großes Gewicht auf thematisch-inhaltliche Arbeitseinheiten und die Stärkung der individuellen kreativen Potentiale gelegt.
Die begleitenden pädagogischen Seminare dienen der Unterstützung des sozialen Engagements der jungen Menschen und der Erarbeitung persönlicher wie beruflicher Lebensperspektiven. Die pädagogische Arbeit trägt dazu bei, dass die Freiwilligen Zusammenhänge erkennen, Hintergrundwissen erhalten und neue Impulse für die tägliche Arbeit bekommen.
Der Club 68 Assistenzdienste als Beschäftigungsstelle ist für die fachliche Anleitung zuständig und übernimmt die im Einsatz unmittelbar notwendige Unterstützung und Anleitung der Freiwilligen.
Geldbezüge
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld und Verpflegungsgeld.
Freiwillige die eine eigene Wohnung haben können nach Absprache ggf. einen Zuschuss zur Miete erhalten.
Sozialversicherung
Die Freiwilligen werden wie normale Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung angemeldet (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung). Die dafür fälligen Beiträge werden komplett von den Beschäftigungsstellen übernommen.
Kindergeld und Renten
In der Regel erhalten TeilnehmerInnen im FSJ weiterhin Kindergeld.
Ausserdem wird, wenn der Anspruch besteht, Waisen- bzw. Halbwaisenrente gezahlt.
Urlaub
Die TeilnehmerInnen am Freiwilligen Jahr haben, bei einer
12-monatigen Dauer ihres FSJ, einen Urlaubsanspruch von 24–26
Arbeitstagen.